Grüne Bad Nauheim: Antwort auf BUND-Wahlprüfstein zur Kommunalwahl

Liebe Freunde und Freundinnen der Erde, des OV BUND Friedberg/Bad Nauheim

Danke für Ihre Anfrage an die örtlichen Parteien zur anstehenden Kommunalwahl am 14. März 2021

Ja, wir befürworten eine Einrichtung einer hauptamtlichen Stabsstelle Umwelt, Klima- und Naturschutz in der Stadtverwaltung mit der notwendigen personellen Ausstattung!

Ihre Zusammenfassung der wesentlichen Aufgaben einer Stabsstelle ist aus unserer Sicht sehr hilfreich und entspricht unseren Vorstellungen. Bei der Auswahl der personellen Besetzung müssen sich Qualifikation und Erfahrung der Bewerber und Bewerberinnen für die Stabsstelle an dieser Aufzählung der Aufgaben messen lassen.

Wir sind überzeugt, dass eine personelle Besetzung mit dem Status einer Stabsstelle notwendig ist, um die Prozesse, die zum Klima- und Naturschutz in der gesamten städtischen Verwaltung nachhaltig beitragen, angemessen zu beschleunigen und dauerhaft zu implementieren. Die städtischen Gesellschaften, zum Beispiel Wohnungsbau und Stadtwerke müssen sich ebenfalls an diesen Zielen ausrichten

Leider wurden in der Vergangenheit einige unserer Anträge, die den von Ihnen aufgezählten Zielen dienen sollten, abgelehnt oder verwässert.

Besonders enttäuscht waren wir in den Haushaltsberatungen 2019. Unser Antrag auf Beschluss eines kommunalen Klimavorbehaltes, den wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion eingebracht hatten, wurde von der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung, sprich von CDU, UWG und FDP abgelehnt. Im Vorfeld gab es ergebnislose inter-fraktionelle Diskussionen über eine mögliche Kompromisslösung.

Der Antrag vom Juni 2019 entsprach einem zentralen Anliegen unserer Partei zum Klima- und Umweltschutz vor Ort, deshalb geben wir ihn hier im Wortlaut noch einmal wieder:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einen Klimavorbehalt zur aktiven kommunalen Teilnahme an der Erreichung der nationalen und internationalen Klimaziele. Dieser verpflichtet den Magistrat, die Verwaltung sowie die Stadtverordnetenversammlung jede Entscheidung auf das Ziel einer CO2-neutralen Stadt bis 2050 hin zu überprüfen (wobei bis 2030 rund die Hälfte des Weges zurückzulegen ist). Die Minimierung des vom Menschen gemachten Klimawandels sowie die Erhaltung und Förderung der Biodiversität haben dabei Priorität. Es sind solche Entscheidungen und Lösungen zu bevorzugen, die sich positiv auf den Klima-, Natur- und Artenschutz auswirken.

Die Entscheidungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen müssen verhältnismäßig sein und sollen die ökologischen, ökonomischen und sozialen Belange der örtlichen Gemeinschaft berücksichtigen.

Dazu gehört eine ganzheitliche Energiewende, die nicht nur den Strom, sondern auch Wärme und Verkehr einbezieht. Zum Klimaschutz gehören auch die Landwirtschaft, ein sorgsamer Umgang mit dem Boden und die verstärkte Verwendung von Holz als Baustoff zur langfristigen CO2 –Bindung.

Folgende Maßnahmen stehen u.a. im Fokus des städtischen Klimaschutzes, die zügig anzugehen und in den zukünftigen Haushaltsplänen, bzw. im Nachtragshaushalt 2020 zu berücksichtigen sind:

  1. Die energetische Gebäudesanierung und Umsetzung nachhaltiger Energiekonzepte, insbesondere bei den kommunalen Einrichtungen und Gebäuden der Stadt, mit dem Ziel der klimaneutralen Gebäudeenergieversorgung. Bis zum Jahr 2030 soll der städtische Gebäudebestand nahezu klimaneutral sein.
  2. Der weitere forcierte Ausbau erneuerbarer Energien zur Stromversorgung städtischer Einrichtungen. Darüber hinaus die Unterstützung privater Wohnungseigentümer bei der Errichtung erneuerbarer Energieanlagen, zum Beispiel Fotovoltaik.
  3. Der Verkehrsbereich muss sukzessive stärker elektrifiziert und klimaneutral ausgerichtet werden. Die Weiterentwicklung der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, und die Einrichtung von Wasserstofftankstellen (Wasserstoff aus EEG) sind zu fördern.
  4. Die stetige Fortentwicklung und Optimierung des ÖPNV-Angebots und des Ausbaus der Radverkehrsflächen mit dem Ziel ein Umsteigen vom Auto auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu erleichtern.
  5. Die extensive Bewirtschaftung der städtischen Eigentumsflächen zur Förderung der Artenvielfalt sowie zur Erhaltung und Aufwertung ihrer Lebensräume.
  6. Die regelmäßige – mindestens jährliche – Berichterstattung des Magistrats gegenüber der Stadtverordnetenversammlung sowie eine in gleichem Abstand stattfindende Informations- und Anhörungsgelegenheit der Bürger. In den jährlichen Haushaltsberatungen sind die Ergebnisse und Fortschritte der CO2 Konsolidierung zu beziffern.
  7. Die notwendigen Ressourcen sind im Stellenplan zu berücksichtigen

Die Stadt Bad Nauheim benötigt eine städtische CO2-Bilanz und einen konkreten Klimaschutzplan. Es sollen vorbildliche und innovative Konzepte in Bezug auf Klimaneutralität in Bad Nauheim wohlwollend geprüft und umgesetzt werden. Dazu soll in die Stadtgestaltung und in Infrastrukturmaßnahmen investiert werden, die dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienen. Geeignete Fördermaßnahmen der EU, des Bundes sowie des Landes Hessen sollen entsprechend in Anspruch genommen werden.

Ganz aktuell beantragen wir, die Stadt möge Bündnis „Klima-Kommunen Hessen“ beizutreten, siehe nachfolgender Antrag vom 10.2.2021:

„Der Magistrat wird beauftragt, dem Bündnis „Klima-Kommunen Hessen“ beizutreten und die Charta für den Klimaschutz zu unterzeichnen.“

Begründung: Wir leben nach wie vor auf einer Erde, die sich neben der Bedrohung durch die Pandemie auch der Erwärmung der Atmosphäre stellen muss. Die Reduktion von Treibhausgasen darf nicht aus dem Blick geraten. Um das umzusetzen, hilft die Vernetzung mit und Beratung durch Fachleute. Das Bündnis »Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen«, initiiert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, unterstützt diese Aktivitäten. »Mehr als die Hälfte aller hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise sind bereits Klima-Kommunen. Die Mitgliedschaft ist kostenlos, bringt aber viele Vorteile für die Mitglieder: neben einer fundierten Beratung vor allem auch hohe Fördersätze, die zuletzt auf bis zu 100% erhöht wurden.

Hier ein paar Beispiele der möglichen Förderung: Klimaschutzmaßnahmen: z. B. energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden, Sporthallen oder Kläranlagen; kommunale Verleihsysteme von Fahrrädern oder Lastenrädern; Einsatz von (E-)Lastenrädern im kommunalen Fuhrpark; Maßnahmen zur energieeffizienten Trinkwasserversorgung, Anpassungsmaßnahmen: z.B. Dachbegrünungen; Analysen, wie sich der Klimawandel auf eine Kommune auswirken wird; Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer über ein kommunales Förderprogramm, Informationsinitiativen und Öffentlichkeitsarbeit: z.B.: Kampagnen, Work-shops, Wettbewerbe. Lassen Sie keine weitere Zeit verstreichen, diese Fördermöglichkeiten für Bad Nauheim zu nutzen.

Wir hoffen, dass wir mit diesen Ausführungen Ihrem Anliegen entsprechen können, welche Wahlziele die örtlichen Parteien, die in Bad Nauheim zur Kommunalwahl antreten, vertreten.

Kontakt
Brigitta Nell-Düvel & Oliver Westphal
Ortsverbandsvorsitzende Bündnis90/DIE GRÜNEN Bad Nauheim