Begleitbeschluss und Ergänzung Friedhofsordnung §38 Bepflanzung von Grabstätten (Antrag der Koalition CDU, Bündnis90/Die Grünen, SPD)

Ergänzungen zu §38 Bepflanzung von Grabstätten:

Unter (1) am Ende zufügen:

„Eine naturnahe Grabgestaltung ist anzustreben. Bei der Auswahl der Bepflanzung sollte auf einheimische und standortgerechte Pflanzen zurückgegriffen werden. Darunter können auch Symbol- und Traditionspflanzen sein.“

Begleitbeschluss:

Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit den jeweiligen Fachbereichen einen Flyer/Infoblatt oder eine Broschüre zu erarbeiten, die den Bürgern zu einer ökologischen und naturnahen Grabpflege verhelfen kann. Darin sollen u.a. einheimische Pflanzenarten und Symbol- und Traditionspflanzen aufgelistet werden.

Begründung:

Friedhöfe schaffen Lebensraum und sind ein wichtiges Element des innerstädtischen Grünsystems. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und bieten uns Menschen gleichzeitig einen Ort der Andacht und Erholung. Durch unterschiedlich naturnahe Bepflanzung kann die Artenvielfalt ganzjährig gefördert werden und unterschiedliche Lebensräume geschaffen werden. Bei richtiger Auswahl kann der Pflegeaufwand reduziert, Wasser eingespart und neue Biotope geschaffen werden.

Beispiele für die Gestaltung des Informationsmaterials sind u.a. hier zu finden:

https://www.ravensburg.de/rv-wAssets/pdf/global/flyer-broschueren/Flyer-naturnahe-Grabpflege.pdf

https://bluehende-landschaft.de/wp-content/uploads/pdf/Grabpflege_August2012.pdf

https://www.bremer-umwelt-beratung.de/documents/bremerfriedhoefe_web_1542020821.pdf