Bebauung Usastraße – Anfrage an den Magistrat

Schriftliche Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

bitte setzen Sie folgende schriftliche Anfrage zur Bebauung in der Usastraße auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung:

Bebauung Usastraße – Anfrage an den Magistrat:

  1. Welche maximale Höhe gibt der Bebauungsplanes Nr.9 „Am Söderweg“ für das Viertel Usastraße, Am Deutergraben, Söderweg für den Bau von Wohn-häusern vor?
  2. Eigenen sich weitere Grundstücke in diesem Gebiet für den Bau von mehr als 6-geschossigen Wohnhäusern?
  3. Sind bereits Anfragen oder Pläne von Investoren bekannt, die in diesem Ge-biet mehrgeschossige Eigentumswohnungen realisieren möchten.
    Begründung:
    Der Bau eines 8-geschossigen Wohnhauses mit 19 Wohneinheiten direkt gegenüber dem Usa-Wellenbad kam für die Anwohner völlig überraschend. Auch die Stadtver-ordneten fühlen sich uninformiert. Üblicherweise werden größere Bauprojekte zumin-dest in der Politik diskutiert, bevor sie umgesetzt werden. Das haben wir bei diesem Bauprojekt vermisst.
    Vorsorglich beantragen wir die mündliche Aussprache.

Claudia Kutschker und Dr. Martin Düvel
Fraktionsvorsitzende
Bündnis90/DIE GRÜNEN


Anfrage per Mail von Erik Meyer am 12.6.2020

Subject: Fwd: Hochhausbau Am Deutergraben

Sehr geehrter Herr Düvel,

mein am 3. Juni in der WZ veröffentlichter Leserbrief (Scan s.anbei) zum o.a. Thema hat eine erfreulich zahlreiche, positive Resonanz gefunden (ähnlich der meines Leserbriefes, der seinerzeit zur Gründung der „Initiative für einen zügigen Thermenneubau ohne Reihenhausbebauung“ geführt hat).

Deshalb mache ich Sie heute auf seinen Inhalt und insbes. an meine an die Fraktionsvorsitzenden der im Bad Nauheimer Parteien gerichtete Frage aufmerksam.

Ich bitte Sie, diese Frage zeitnah zu beantworten. Auf Grund des großen Interesses für die Vorgänge im Zusammenhang mit der Genehmigung dieses Bauvorhabens unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Politik auf der Grundlage eines 40-Jahre (!!!) alten B-Plans werde ich Ihre Antwort – in welcher Form auch immer – natürlich veröffentlichen.

Die Tätigkeit von Ihnen und Ihrer Fraktionskollegen als Bürgervertreter im Parlament umfasst als eine der wichtigsten Aufgaben die Überwachung und Kontrolle der Exekutive, d.h. auch in diesem Fall der Vorgänge im Rathaus. Dieser Verantwortung könnten Sie beim o.a. Vorhaben in besonderem Maße Rechnung tragen.

Ich wie auch viele andere Bürger Bad Nauheims können jedoch bisher nicht erkennen. dass Sie und Ihre Kollegen bei diesem unsinnigen Projekt den mit dieser Verantwortung verbundenen Pflichten zum Wohle Bad Nauheims auch sichtbar gerecht geworden sind.

Diese Chance bietet sich Ihnen nun, indem Sie meine Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Erik Meyer –

19.6.2020  – Antwort – Hochhausneubau Usastraße 12-20

Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.6.2020!

Wir bestätigen Ihre Auffassung, dass die Stadtverordneten die Aufgabe der Kontrolle und der Überwachung der Entscheidungen des Magistrates und der Verwaltung haben! Schließlich ist das demokratisch gewählte Stadtparlament der oberste Souverän im Rathaus und damit der Repräsentant der „Selbstverwaltung“ der Bürger und Bürgerinnen Bad Nauheims.

Sie bitten um Antwort, wann die Fraktionsvorsitzenden informiert wurden, dass in der Usastraße Ecke Deutergraben direkt gegenüber dem Usa-Wellenbad ein achtgeschossiges Hochhaus mit 19 Eigentumswohnungen errichtet wird. Gerne wollen wir Ihre Frage beantworten: Am Montag, den 18.5.2020, haben wir von Klaus Nikolai, einem unmittelbaren Anwohner des Neubauvorhabens eine Mail erhalten, in der er mit sehr kritischen Fragen seinen Unmut über dieses bereits begonnene Bauvorhaben äußert. Am Dienstag, den 19.5.2020, in der Bauausschusssitzung berichtete Herr Bürgermeister Kress über den Sachstand des Bauprojektes Usastraße 12-20 mit folgender Aussage:

„Die Baugenehmigung zu dem Neubau wurde durch das Kreisbauamt des Wetteraukreises auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr.9 „Am Söderweg“ erteilt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten. Geplant ist ein Gebäude mit acht Vollgeschossen mit 19 Wohneinheiten. Die dafür erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen (22 Stellplätze in der Tiefgarage, 7 Stellplätze oberirdisch). Die Baumfällung sei durch die Untere Naturschutzbehörde genehmigt. Für etwaige Straßenschäden kommt der Vorhabenträger auf“.

Der Bebauungsplan wurde vor etwa 30 oder 40 Jahren aufgestellt und ist unverändert gültig. Sie kommen in Ihrem Leserbrief selbst zur Erkenntnis, dass die Baugenehmigung wohl rechtlich zulässig sei. Auch wir gehen davon aus, dass die Stadtverwaltung und das Kreisbauamt die Baupläne nach Recht und Gesetz geprüft haben, bevor sie die Baugenehmigung erteilt haben. Insofern sehen wir Grünen keinen begründeten Anlass, an der juristischen Zulässigkeit des Bauvorhabens zu zweifeln.

Für Neubaupläne auf Grundstücken, die dem jeweils bestehenden Bebauungsplan entsprechen, hat der Eigentümer ein Anrecht auf eine Baugenehmigung. Und gerade das ist hier ganz offensichtlich der Fall. Wir werden dieses Bauvorhaben zum Anlass nehmen, um eine schriftliche Anfrage an die Stadtverwaltung zu stellen. Wir wollen uns informieren, ob in diesem Wohngebiet weitere ähnliche Bauprojekte möglich wären und ob dazu bereits Voranfragen gestellt wurden.

Im Übrigen ist Ihr kritisches und leidenschaftliches Engagement zu Fragestellungen der Stadtentwicklung zu würdigen. Wie wäre es, wenn Sie sich im März 2021 den Mitbürgern zur Wahl stellten und Sie dann selbst im Stadtparlament Verantwortung übernehmen würden?

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Kutschker und Dr. Martin Düvel