„Corona Wirtschaftsförderung Bad Nauheim“

Änderungsantrag der Fraktionen der FW/UWG, CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen
zum Tagesordnungspunkt Nr. 4 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
26. Mail 2020 („Corona Wirtschaftsförderung Bad Nauheim“ – MV/685/2020.)


Zusammen gegen Corona

Präambel:

Im Sommer 2020 steht die ganze Welt unter dem Eindruck der Covid-19-Pandemie, welche wirtschaftliche Herausforderungen mit sich bringt, wie sie bisher in Friedenszeiten nicht denkbar waren. Bad Nauheim hat gegenüber anderen Kommunen einen erheblichen Standortvorteil durch seine Lage und Attraktivität und die bestehende Infrastruktur.
Viele Bundesbürger sind jedoch mit direkten finanziellen Einbußen konfrontiert (Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, finanzielle Unsicherheit etc.), sodass mittelfristig mit geringerem Konsum zu rechnen ist. Gewerbe und Unternehmen haben mit gravierenden Umsatzeinbrüchen und rechtlichen Vorgaben zur Eindämmung des Virus zu kämpfen, welche die Unternehmen bis an Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bringen. Kaum eine Branche ist hiervon nicht betroffen und die Spuren gehen auch an Bad Nauheim nicht vorbei.

Zur Förderung des Einzelhandels und der Gastronomie ist es unabdingbar, die Besucherfrequenz zu erhöhen, um Bürger der Stadt, Gäste und Touristen stärker nach Bad Nauheim zu ziehen und das Bewusstsein zu schärfen, dass es wichtig ist, lokal zu konsumieren. Es müssen daher für die Kunden entsprechende Anreize geschaffen werden und den Unternehmen ein Rahmen geboten werden, in welchem sie sich wirtschaftlich wieder fangen und entwickeln können.

Den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zu begegnen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der es gilt, dass alle an einem Strang ziehen – damit die Lebensqualität und die Attraktivität unserer Stadt möglichst unbeschadet durch die Krise gehen kann.

Dafür beauftragen wir den Magistrat folgendes Maßnahmenpaket

„Zusammen gegen Corona“

umzusetzen und über die Umsetzung und den Sachstand zu allen Maßnahmen dem Haupt- und Finanzausschuss regelmäßig Bericht zu erstatten.

Im Einzelnen besteht das Maßnahmenpaket aus folgenden Punkten:

  1. Beratung zu Corona-Fördermitteln

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim wird beauftragt, unverzüglich im Bereich der Wirtschaftsförderung der Verwaltung eine proaktive Beratung von Betrieben in Bad Nauheim bezüglich der zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten für die durch die Covid-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Folgen für Betriebe etc. sicherzustellen.

  1. Aussetzung von Sondernutzungsgebühren

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim wird beauftragt, über die bereits vollzogene Aussetzung der Erhebung von Sondernutzungsgebühren „bis zum Ende der Beschränkungen“ hinaus auf jegliche Erhebung der Sondernutzungsgebühr für 2020 zu verzichten, auch wenn die Beschränkungen nicht bis Ende des Jahres dauern sollten.

  1. Ausweitung der Fläche für Außenbewirtschaftung

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim wird beauftragt, die Ausweitung der Flächen für Gastronomen, die Außenbewirtschaftung haben, auf Antrag über das übliche Maß bis auf die maximal vertretbare Fläche auszuweiten. Die Betroffenen sind über die Möglichkeit der Ausweitung zu informieren.

Neue Anträge auf Außenbewirtschaftung sind wohlwollend zu prüfen und zu genehmigen.

  1. Lockerung bei Auslegung der Gestaltungssatzung

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim wird beauftragt, alle zuständigen Stellen der Verwaltung anzuweisen, die Gestaltungssatzung der Stadt großzügig auszulegen sowie eine zügige Bearbeitung der jeweiligen Anträge sicherzustellen, um den Gewerbetreibenden neue Möglichkeiten zu eröffnen. Bußgelder sind weitestgehend zu vermeiden.

  1. Kostenlose Stadtbusfahrten und teileweise kostenloses Parken

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim wird beauftragt, unverzüglich folgendes umzusetzen und geeignet bekannt zu machen:

  • Um einfach und kostenlos in die Innenstadt zu gelangen, sind Stadtbusfahrten an den Samstagen und verkaufsoffenen Sonntagen kostenlos.
  • Die Nutzung der großen Parkplätze (Schwalheimer Str., Großer Teich und Bahnhof Nord) ist an den Samstagen und verkaufsoffenen Sonntagen kostenlos.

Beide Regelungen sollen zunächst bis 30.09.2020 gelten.

  1. Sonntagsöffnungen

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim wird beauftragt, alle Anträge des Einzelhandels auf Sonntagsöffnungen für das Jahr 2020 positiv zu bescheiden, sofern rechtlich zulässig.

  1. Attraktivität für Gäste trotz Corona steigern/Tourismus fördern

Um die Besucherfrequenz in der Innenstadt in den kommenden Monaten zu erhöhen und die Zahl von Touristen und Tagesgästen in Bad Nauheim zu steigern, wird der Magistrat beauftragt, folgende drei Punkte rechtlich zu prüfen und sofern möglich umzusetzen:

  • Erstellung eines Konzepts und Ermittlung der Kosten zur Bewerbung der Stadt, das mit eingesparten Mitteln der Bad Nauheim Stadtmarketing und Tourismus GmbH (im folgenden BNST) ggf. aber auch mit einem Sonderetat für die BNST von der BNST umgesetzt werden kann.
  • Für die ersten 100 Buchungen, die über die BNST einen Aufenthalt von mindestens drei Nächten in Bad Nauheim buchen, erhält jedes dieser gebuchten Zimmer Sprudeltaler im Wert von 100 Euro.
  • Rabattaktion durch die BNST durch Abgabe der Sprudeltaler mit einem Nachlass von 10% für die Käufer bis zunächst zum 31.07.2020 bzw. bis zum Erreichen der durch die Stadt zur Verfügung gestellten Mittel von zunächst 100.000,00 EUR.
  1. Haushaltsmittel zur Optimierung von BadNauheimLiebe.de

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim wird beauftragt, die Kosten für die Optimierung und Professionalisierung des Internetauftritts „BadNauheimLiebe.de“ (u.a. einheitliche AGBs, Versandmöglichkeiten, Zahlungsmethoden etc.) zu ermitteln und dem HuF mitzuteilen, um ggf. eine Einstellung in den Nachtrag des HH 2020, bzw. HH 2021 vorzunehmen.

  1. Haushaltsmittel zur Absicherung der Veranstaltungen 2021

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim wird beauftragt, in den Haushalt 2021 Mittel in Höhe von 20.000,00 € für die Durchführung der Veranstaltungen „Kunst- und Gartenmarkt“, „Elvis Festival in der Innenstadt“, „Jugendstilfestival in der Innenstadt“ und „Bad Nauheim leuchtet“ einzustellen und diese in Kooperation mit ERLEBNIS BAD NAUHEIM für die Ausrichtung der Feste zu verwenden.

  1. Verlegung des Weihnachtsmarktes in die Innenstadt

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim wird beauftragt, den Weihnachtsmarkt in direkter Innenstadtnähe in Kooperation mit ERLEBNIS BAD NAUHEIM zu planen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Sperrung der Parkstraße zw. Kur- und Terrassenstr. möglich ist und in Betracht kommt, sodass es einen weitläufigen Weihnachtsmarkt gibt, sofern er grundsätzlich stattfinden kann.

  1. Prüfung weiterer Aktivitäten zur weiteren Belebung der Innenstadt.

Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der BNST und Kooperation mit ERLEBNIS BAD NAUHEIM unverzüglich Gespräche aufzunehmen, um Aktionen zu planen und ggf. umzusetzen, um die Frequenz in der Innenstadt zu erhöhen.


Markus Theis                                 Manfred Jordis                       Axel Blecher
Fraktionsvorsitzender                    Fraktionsvorsitzender             Fraktionsvorsitzender
FW/UWG-Fraktion                         CDU-Fraktion                          SPD-Fraktion

Benjamin Pizarro                           Claudia Kutschker & Dr. Martin Düvel
Fraktionsvorsitzender                    Fraktionsvorsitzende
FDP-Fraktion                                  Bündnis 90 / Die Grünen-Fraktion