Problematischer Umgang mit Kläranlagen-Abwasser in Zeiten des Klimawandels

Sehr geehrter Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher,

Wir bitten Sie darum, die folgenden Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen und dem Magistrat zur Beantwortung weiterzuleiten.

Anfrage:
In den letzten drei Jahren hatten wir auch im Wetteraukreis durch die Folgen des Klimawandels Hitze und große Trockenheit, Dadurch wurden viele unserer Bäche und Flüsse zu fast ausgetrockneten Rinnsalen. Diese hohe Trockenheit haben die Golfplatzbetreiber vor erhebliche Probleme gestellt, denn Sie müssen Ihre „Greens“ Bewässern. Als Lösung wird jetzt offenbar Wasser aus den Kläranlagen genutzt. Wir beziehen uns auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion der Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2020 und der Antwort des Kreisbeigeordneten Matthias Walther (siehe Anlage) und bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen auf Bad Nauheim bezogen:

  1. Ist der Stadt Bad Nauheim bekannt, dass zur Beregnung des Golfplatzes in Ockstadt regelmäßig größere Mengen Wasser aus der Usa hinter der Bad Nauheimer Kläranlage entnommen wird?
    1. Falls ja, ist bekannt welche Mengen entnommen wurden?
  2. Die Entnahmestelle liegt außerhalb der Kläranlage. Gibt es eine Genehmigung von Seiten der Stadt oder aber anderer Behörden zur Entnahme dieses Wassers an dieser Stelle?
    1. Falls Ja: gibt es eine Regelung über die Menge, die entnommen wurde?
    2. Wurde bei der Entnahme auf den evtl. niedrigen Wasserstand der Usa Rücksicht genommen?
  3. Wird aus der Kläranlage, aus der Entnahmestelle außerhalb der Kläranlage, oder aus anderen öffentlichen Gewässern noch für andere Zwecke Wasser entnommen (z. B. der Bad Nauheimer Golfplatz, Wässern von Sportplätzen, Bewässern von Anpflanzungen, etc.)?
    1. Falls bekannt: jeweils in welchen Mengen wird das Wasser entnommen?
    2. Liegt jeweils eine Genehmigung vor?
    3. Inwieweit wird jeweils auf Eingriffe in den Wasserhaushalt bei z. B. Niedrigwasser geachtet, um den Erhalt der Lebensbedingungen in dem Gewässer zu erhalten bzw. nicht zu stören?

Wir beantragen vorsorglich die mündliche Aussprache.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Kutschker Dr. Martin Düvel

Stellungnahme zur Anfrage der Fraktion Bündnis90/DieGrünen vom 10 .Februar 2021
,,Problematischer Umgang mitKläranlagen-Abwasser in Zeiten des Klimawandels“

Sehr geehrte Damen und Herren, Stadtverordnete,

die oben genannte Anfrage wird wie folgt beantwortet:

1) Ist der Stadt BadNauheim bekannt, dass zur Beregnung des Golfplatzes in Ockstadt regelmäßig größere Mengen Wasser aus der Usa hinter der Bad Nauheimer Kläranlage entnommen werden?

a) Falls ja, ist bekannt welche Mengen entnommen wurden?

Uns ist nicht bekannt, dass zusätzliches Wasser aus der Usa hinter der Kläranlage entnommen wird, nur aus der Kläranlage selbst.

2) Die Entnahmestelle liegt außerhalb de rKläranlage. Gibt es eine Genehmigungvon Seiten der Stadt oder aber anderer Behörden zur Entnahme dieses Wassers an dieser Stelle?

Nein.

Entnahmemengen an der vorhandenen Entnahmestelle außerhalb der Kläranlage sind uns nicht bekannt.

a) Falls Ja: gibt es eine Regelung über die Menge, die entnommen wurde?

Ja. Die Entnahmemenge ist auf 250 Kubikmeter pro Tag begrenzt im Auftrag des Fachdienstes Wasser und Bodenschutz des Landkreises.

b) Wurde bei der Entnahme auf den evtl. niedrigen Wasserstand der Usa Rücksicht
genommen?


Ja.

3) Wird aus der Kläranlage, aus der Entnahmestelle außerhalb der Kläranlage, oder
ausanderen öffentlichen Gewässern noch für andere Zwecke Wasser entnommen (z.B. für
den Bad Nauheimer Golfplatz, das Wässern von Sportplätzen, das Bewässern von
Anpflanzungen, etc.)?


In den Sommermonaten wird direkt aus dem Nachklärbecken Wasser entnommen, um im
Stadtgebiet städtische Grünflächen zu bewässern. Jeweils durch die Stadt selber oder
durch beauftragte Firmen.
Außerdem wird die Entnahmestelle außerhalb der Kläranlage im Brandfall
(Gewerbegebiet) durch die städtische Feuerwehr genutzt.

a) Falls bekannt: jeweils in welchen Mengen wird das Wasser entnommen?


Die Wasserentnahme außerhalb der Kläranlage ist uns nicht bekannt.

b) Liegt jeweils eine Genehmigung vor?

Die Wasserentnahme innerhalb der Kläranlage ist genehmigt. Für Entnahmen außerhalb
der Kläranlage ist die untere Wasserbehörde zuständig.

c) Inwieweit wird jeweils auf Eingriffe in den Wasserhaushalt bei z.B.
Niedrigwassergeachtet, um den Erhalt der Lebensbedingungen in dem Gewässer
zu erhalten bzw. nicht zu stören?


Siehe 2a und 2b.