Räumlichkeiten zur Vereinsnutzung

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Wir bitten Sie darum, die folgenden Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen und dem Magistrat zur Beantwortung weiterzuleiten.

Anfrage:

Bedingt durch die Vorschriften zur Abwehr der Corona-Pandemie stehen den Vereinen in der Kernstadt keine Räumlichkeiten zum z.B. Abhalten von Vorstandssitzungen oder Arbeitstreffen, auch mit weniger als 10 Personen zur Verfügung. Die Vereine, die vor der Pandemie regelmäßig das Alte Rathaus nutzten, wurden aufgefordert zur weiteren Nutzung der Räumlichkeiten ein Hygienekonzept vorzulegen. Nach dessen Vorlage wurden die Vereine Ende August informiert, dass eine Nutzung der Räume im Alten Rathaus weiterhin nicht möglich sei.

1) Wieso steht das Alte Rathaus unter Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen
und Nachweis eines Hygienekonzeptes den Vereine,
a) generell und
b) wenn Sie es bis max. 10 Personen nutzen würden, nicht zur Verfügung?


2) Falls das Alte Rathaus nicht zur Verfügung stehen kann, ist es vorgesehen Alternativen anzubieten? Falls keine angeboten werden, bitten wir um die Begründung.

Wir beantragen vorsorglich die mündliche Aussprache.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Kutschker
Dr. Martin Düvel

Antwort:


Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Hahn,
sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverordnetenversammlung,

die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Zu 1: Wieso steht das Alte Rathaus unter Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen
und Nachweis eines Hygienekonzeptes den Vereine,
a) generell und
b) wenn Sie es bis max. 10 Personen nutzen würden, nicht zur Verfügung?


Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit nur einem Ein- und Ausgang, den beengten Fluren/Treppenhäusern und Sanitäranlagen wurde zur Eindämmung der Pandemie entschieden, das Alte Rathaus nur auf die Nutzung für Trauungen und Fraktionssitzungen zu beschränken.

In Anbetracht der ersten Lockerungen Ende Juli/Anfang August war beabsichtigt, die Räumlichkeiten mit Auflagen und Vorlage eines Hygienekonzeptes den Vereinen wieder zur Nutzung freizugeben, so dass die Vereine um Vorlage eines Hygienekonzeptes gebeten wurden.

Nach erneutem Anstieg der Infektionszahlen in Hessen Ende August wurde die Nutzung als Vorsichtsmaßnahme nochmals hinausgeschoben.

Denkbar wäre eine Nutzung nur dann, wenn ergänzend zu den aktuellen Vorgaben des Landes zur Nutzung von Räumlichkeiten, die Auflage zum Tragen von Mund- und Nasenbedeckung umsetzbar ist.

Dabei ist zu beachten, dass in den Herbst- und Wintermonaten die Erkältungszeit beginnt und insbesondere auf „ausreichendes Querlüften“ geachtet werden sollte.

Zu 2: Falls das Alte Rathaus nicht zur Verfügung stehen kann, ist es vorgesehen Alternativen anzubieten? Falls keine angeboten werden, bitten wir um die Begründung.

Alle Nutzer der Räumlichkeiten im Alten Rathaus stehen in Kontakt mit der Immobilienverwaltung. Gemeinsam wurden Alternativen und Möglichkeiten überlegt und angeboten. Leider befinden sich nicht so viele Räumlichkeiten im Eigentum der Stadt, um allen Nutzern – auch aus anderen Liegenschaften – Alternativen für die benötigten ausreichenden Raumgrößen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen mit entsprechender Ausstattung und gewünschter Erreichbarkeit zur Verfügung zu stellen.

Soweit möglich, sind und werden den Vereinen Möglichkeiten angeboten. Diese richten sich nach den räumlichen als auch zeitlichen Kapazitäten sowie der aktuellen Situation der Pandemielage.

Freundliche Grüße
Peter Krank