Zusätzliche Einnahmen für bezahlbaren Wohnraum (Antrag der Koalition CDU, Bündnis90/Die Grünen, SPD)

Die Bemessungsquote für die durch die Stadt erhobene Ablösesumme im Rahmen der Invenstorenabgabe bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, Grundstücksverkäufen an Invenstoren sowie Erschließung durch Invenstoren (aktuell eine Sozialbindung von 15% der laut Bauantragsunterlagen geplanten Wohnfläche, die für 700€/m² ablösbar ist) wird ab dem 01.01.2022 von 15% auf 20% und ab dem 01.01.2023 auf 25% erhöht. Die Einnahmen sind zweckgebunden an die städtische Wohnungsbau-Gesellschaft (WoBau) auszuzahlen, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum (Nettokaltmiete bis zu 8,50€/m²) zu finanzieren. Alternativ können vom Investor weiterhin 15% der geplanten Wohnfläche als sozialgebundene Wohnungen gebaut werden. Weiterhin soll über die bisher eingegangenen Ablösesummen sowie über deren (geplante) Verwendung zeitnah im Ausschuss für Bau, Planung und Verkehr sowie dem Haupt- und Finanzausschuss berichtet werden.

Den vollständigen Antrag finden sie HIER