Änderung zu:
II. Satzungsbeschluss
3.3. Gestaltung und Bepflanzung der Grundstücksfreiflächen
Vor Punkt 3.4.
Ergänzen als neuer Unterpunkt:
„Bepflanzung der Grundstückfreiflächen
Die Grünflächen sind naturnah anzulegen und zu erhalten. Steingärten sind unzulässig. Im Bereich eventueller Rasenflächen sind einheimische Wildblumenwiesenmischungen zur Aussast zu verwenden.„
Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.