Stabsstelle Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanagement (Antrag der Koalition CDU, Bündnis90/Die Grünen, SPD)

Thema: Stabsstelle Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanagement

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

anbei ein Antrag für die nächste Stadtverordnetenversammlung.

Beschluss:

In der Verwaltung soll eine neue Stabsstelle „Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanagement“ eingerichtet werden.

Die Stabsstelle soll ein Klimaschutzkonzept für die Stadt Bad Nauheim entwickeln sowie geeignete Klimaschutzprojekte unter größtmöglicher Bürgerbeteiligung planen und Fördermittel zur Realisierung dieser Projekte eintreiben. Die Stabsstelle ist in alle Projekte miteinzubinden, durch die kommunaler Klimaschutz berührt wird (z.B. Mobilität, Energie, Stadtentwicklung). Die grundlegende Bewertung der Klimaverträglichkeit und der Nachhaltigkeit städtischer Aktivitäten sollen gleichermaßen einfließen und berücksichtigt werden. Eine regelmäßige CO2 Bilanzierung der Stadt sowie ihrer Beteiligungsgesellschaften (insbesondere der Stadtwerke GmbH) ist dabei anzustreben.

Zu Magistratsvorlagen insbesondere im Bereich Verkehr, Bauen, Stadtplanung und Grünwesen ist der Stabsstelle die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Zeit verpflichtend einzuräumen.

Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist es notwendig, dass die Stabsstelle organisatorisch nur dem Bürgermeister unterstellt ist, um über eine dem fachbereichsübergreifenden Umfang des Aufgabenfeldes entsprechende Kompetenz zu verfügen.

Die Vergütung ist daher am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes zu orientieren. Als Mindestbesoldung ist die Tarifstufe „E 11“ vorzusehen. In Abhängigkeit von Qualifikation und Berufserfahrung der sich bewerbenden Person soll gegebenenfalls eine höhere Einstufung vorgenommen werden, um die Stabsstelle möglichst qualifiziert zu besetzen. Für die Personalkosten der Stabsstelle wird eine höchstmögliche Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld vom 22. Juli 2020 angestrebt.

Die Auswahl und Besetzung der Stabsstelle ist bis spätestens zum 31. Dezember 2021 vorzunehmen.

Begründung:

Die Kommunen tragen durch eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung maßgeblich dazu bei, dass die Klimaziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen erreicht werden können, zu denen sich die Bundesregierung mit dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet hat.

Mit dem Beitritt als hessische Klima-Kommune hat die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt, ihren Beitrag zu einer gelingenden Klimawende und einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung leisten zu wollen.

Die Stabsstelle Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanagement stellt einen weiteren Schritt in die Richtung dar, städtische Emissionen zu reduzieren und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger lokale Lösungen zu schaffen, die den Klimaschutz umsetzbar und lebbar machen. Dabei sind neben der Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur für Mobilität und Energie auch die Bereiche wie Bauen, Stadtplanung und Grünwesen in eine gesamtheitliche Betrachtung einzubeziehen.

Klimaschutz bedarf eines integrierten Lösungsansatzes. Viele deutsche Kommunen, darunter große Städte wie Wiesbaden ebenso wie mittelgroße und kleinere Gemeinden wie Ahlen, Schwetzingen oder Weingarten machen vor, wie durch eine Stabsstelle für Klimaschutzmanagement nachhaltige Lösungen strukturiert erarbeitet, geplant und umgesetzt werden können.

Durch die Folgen des Klimawandels erfahren wir verstärkt die Bedeutung und Wichtigkeit lokaler Wirtschaftskreisläufe und des fairen Handels. Der ​lokale Einzelhandel und ​regionale Erzeuger sind als Stützpfeiler einer nachhaltigen Wirtschaft und lebendigen Stadt Bad Nauheim zu unterstützen. Wir stehen zum fairen Handel und zur Fairtrade-Stadt Bad Nauheim. Fairer Konsum ist im Rahmen der ​Fairtrade-Stadt noch stärker zu fördern und ihre Initiativen sind zu verstärken.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat mit der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld vom 22. Juli 2020 ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt, unter dem integrierte Klimaschutzlösungen gefördert werden. Die Fördermaßnahme umfasst die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für Klimaschutzmanagement, deren Aufgabe die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzepts unter Einbindung aller relevanten Akteure vorsieht. Das Klimaschutzkonzept soll konkrete Maßnahmen und Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen festlegen. Die Förderung in Höhe von bis zu 65% der Personalkosten ist im Rahmen eines Erstvorhabens auf regelmäßig 24 Monate ausgelegt. Das erarbeitete Klimaschutzkonzept ist nach 18 Monaten vorzulegen und innerhalb des Bewilligungszeitraums ist mindestens eine Maßnahme des Klimaschutzkonzeptes umzusetzen. Im Rahmen eines Erstvorhabens kann die Förderung im Rahmen eines Anschlussvorhabens auf weitere 36 Monate ausgedehnt werden, sie wird mit bis zu 40% der Personalkosten gewährt. Da die Richtlinie einen Förderungsaufschlag von 10% bei Antrag bis zum 31. Dezember 2021 vorsieht, ist der zeitnahen Stellenbesetzung und Antragstellung für eine höchstmögliche Förderung Priorität beizumessen.