Ergänzungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 34 „Auf dem Schützenrain“

Änderung zu:
II. Satzungsbeschluss
3.3. Gestaltung und Bepflanzung der Grundstücksfreiflächen

Vor Punkt 3.4.

Ergänzen als neuer Unterpunkt:

Bepflanzung der Grundstückfreiflächen
Die Grünflächen sind naturnah anzulegen und zu erhalten. Steingärten sind unzulässig. Im Bereich eventueller Rasenflächen sind einheimische Wildblumenwiesenmischungen zur Aussast zu verwenden.

Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.