Beschluss einer kommunalen Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen „100-Dächer-Programm“ (Antrag der Koalition CDU, Bündnis90/Die Grünen, SPD)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt ein Programm zur Förderung der Errichtung
von Photovoltaikanlagen auf privaten Dächern in Bad Nauheim sowie zur Förderung von Mini-
Photovoltaikanlagen (auch: Balkonsolaranlage, Balkonkraftwerk, Mini-PV, Solarsteckergerät)
und Solar-Batteriespeichersystemen.

Das Zuschussprogramm wird auf 50.000 Euro exklusive externer Fördermittel gedeckelt. Das
Förderprogramm verteilt an Privatpersonen städtische Haushaltsmittel als Fördermittel.

Antragsberechtigt sind Einwohner*innen mit Erstwohnsitz in Bad Nauheim (Mieter*innen und
Eigentümer*innen von Bestandsimmobilien) sowie auswärts ansässige Eigentümer*innen von
Bestandsimmobilien in Bad Nauheim. Juristische Personen, Selbständige und Gewerbe-
treibende sind nicht antragsberechtigt. Neubauten mit Fertigstellung nach 1. Januar 2021 sind
nicht förderungsberechtigt.

Die maximale Förderhöhe soll begrenzt sein auf

● Dach- oder Fassadenmontage:
100 €/kWp, max. 700 Euro pro Bestandsimmobilie
Sonderbonus von 10 % der Förderhöhe für überwiegend Ost-West ausgerichtete
Anlagen (Maximalförderung 770 Euro)

● Stecker-Solar-Gerät:
bis 0,6 kWp mit 200 Euro pauschal, maximal 1 Fördermaßnahme pro Haushalt

● Solar-Batteriespeichersysteme:
40 €/kWh, max. 280 Euro pro Bestandsimmobilie

Die Verwaltung soll prüfen, ob als Voraussetzung für die Förderung von Dach-Photovoltaik-
anlagen durch die Stadt die Beauftragung einer Fachfirma für die VDE-normgerechte
Installation der Photovoltaikanlage, Mini-Photovoltaikanlage und/oder des Solar-Batterie-
speichersystems aus Bad Nauheim oder aus max. 25 km Umgebung möglich ist.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung; die Förderung wird nach pflichtgemäßem
Ermessen erteilt. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung
stehenden Mittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen prüfungsfähigen Anträge
(einschließlich der erforderlichen Nachweise). Bei Mietwohngebäuden soll die Förderung einer Photovoltaikanlage auf Dach oder Fassade der Vermieter*innen nicht die Förderung von Mini-
Photovoltaikanlagen von Mieter*innen derselben Immobilie ausschließen.

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob das beabsichtigte Förderprogramm mit Bundes-
oder Landesmitteln zusätzlich gefördert werden kann. Die Umsetzung des Förderprogramms
ist mit dem geringstmöglichen Verwaltungsaufwand für die Antragsteller*innen und die
Verwaltung zu realisieren.

Das Förderprogramm endet mit Ausschöpfung der vollen Förderhöhe. Sobald die haushalts-
rechtlich bereitgestellten Mittel aufgebraucht sind, wird der Stadtverordnetenversammlung
eine Evaluation der Maßnahme vorgelegt.

Den vollständigen Antrag finden sie HIER