Neukonzeption Ehrenmal (Antrag der Koalition CDU, Bündnis90/Die Grünen, SPD)

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

anbei ein Antrag für die nächste Stadtverordnetenversammlung.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Ehrenmal sowie der direkt angrenzende Bereich im städtischen Eigentum soll im Zuge der Planung der baulichen Sanierung neu konzipiert werden. Der Ortsbeirat ist hierbei einzubeziehen.

Ziel der Neukonzeption soll eine Umwidmung und Umbenennung zur Gedenkstätte für Opfer von Krieg und Vertreibung sein; dabei soll eine würdevolle Erinnerung an gefallene Soldaten beibehalten bleiben. Eine Benennung und kritische Betrachtung von Kriegsverbrechen darf dabei nicht vernachlässigt werden. An Bad Nauheimer Bürgerinnen und Bürger, die in diesem Zusammenhang besonderen Widerstand leisteten, soll angemessen erinnert werden.

Darüber hinaus sind Informationstafeln zu Gräueln des Krieges und der Vertreibung aufzustellen, unter Angabe von QR-Codes zu thematisch verbundenen Inhalten.

Der Magistrat wird mit der Umsetzung beauftragt, entsprechende Mittel sind zu veranschlagen.

Das Ehrenmal soll für Besuchergruppen der Stadt Bad Nauheim sowie Schulklassen jederzeit zugänglich sein. Eine Nutzung des Ehrenmals für Feiern, Veranstaltungen und Demonstrationen ist hingegen zu unterbinden, ggf. unter Erstellung einer Satzung – falls erforderlich. Der Magistrat wird aufgefordert, diese angedachte Regelung hinsichtlich Umsetzbarkeit zu prüfen und in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses über das Ergebnis zu berichten.

Begründung:

Mit der Neukonzeption und Verlagerung des Volkstrauertages hat die Bad Nauheimer Stadtverordnetenversammlung einen wichtigen Schritt getan. Nun gilt es, den nächsten Schritt zu gehen und den „Raum“ am Ehrenmal konzeptionell und ideell neu zu füllen sowie zeitgemäß zu gestalten.