Öffentliche Einsehbarkeit in die Stadtverordnetenversammlung eingebrachter Vorlagen (Antrag der Koalition CDU, Bündnis90/Die Grünen, SPD)

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
geehrte Damen und Herren,

wir bitten darum, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen.

Thema: Öffentliche Einsehbarkeit in die Stadtverordnetenversammlung eingebrachter Vorlagen

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Magistratsvorlagen, d.h. Magistratsbeschlüsse, welche für die Einbringung in die Stadtverordnetenversammlung bestimmt sind, sind zukünftig in den öffentlich einsehbaren Teil des Bürgerinformationssystems Sessionnet einzustellen, sowei sie nicht voraussichtlich in nichtöffentlicher Sitzung verhandelt werden. Gegebenenfalls erforderliche Anforderungen von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten ist im Einzelfall durch Schwärzungen Rechnung zu tragen. Dies gilt entsprechend für bereits in der Vergangenheit in die StVV eingebrachte Magistratsvorlagen.

Begründung:
Bislang sind über das Bürgerinformationssystem abgesehen von den Haushaltsplänen lediglich Fraktionsvorlagen öffentlich einsehbar. Zahlreiche Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung beziehen sich jedoch auf Vorlagen des Magistrats. Zu diesen können nachträglich von den Bürger*innen zwar die Niederschriften der Stadtverordnetenversammlung eingesehen werden; hieraus lässt sich aber ohne die zugehörige Vorlage nur wenig entnehmen. Selbst die Verfolgung von Sitzungen in Anwesenheit wird dadurch erheblich erschwert. Eine öffentliche Einstellung dienst damit einer verbesserten Transparanz von Verwaltung und Stadtparlament.